Die Grazer Anwältin Karin Prutsch vertritt derzeit einige Mandanten, bei denen es um mögliche Schädigungen durch Krankenhauskeime geht. Wie die Kleine Zeitung berichtete, muss einer ihrer Klienten als Folge dauerisoliert leben, ein anderer lag wegen der Infektion wochenlang im Krankenhaus. "Das ist kein Einzelfall", so die Anwältin, die sich bei einer Pressekonferenz am Montag für eine Meldepflicht für Krankenhäuser aussprach.

Bei den gefährlichen Keimen handelt es sich um sogenannte 4MRGN-Erreger, die gegen alle vier relevanten Antibiotika-Gruppen resistent sind. Ein Mandant von Prutsch, der 49-jährige Niklasdorfer Josef Z., muss seit einer Infektion in Isolation leben, da der Keim nach wie vor in seiner Lunge vorkommt und er damit ansteckend ist. Ein anderer, Ljuban B., erzählte, dass er wegen eines Herzkatheters operiert wurde. Offenbar wurde er bei seinem Aufenthalt ebenfalls infiziert, denn er wurde plötzlich in ein Isolierzimmer verlegt und blieb wochenlang dort. "Und das ist nur die Spitze des Eisbergs", so die Anwältin.

"In Österreich gibt es keine Meldepflicht für Krankenhäuser, es gibt auch kein Infektionsgesetz", führte Prutsch aus. "Wenn nichts gemacht wird, wird es mehr Tote geben", so ihre Befürchtung. Dabei könnte die Gefahr ihrer Meinung nach "durch einfache Desinfektionsmaßnahmen" eingeschränkt werden. Auf dem Markt sind beispielsweise Geräte, die ein Krankenzimmer in drei bis vier Stunden dekontaminieren könnten, derzeit aber von den Spitälern nicht verwendet bzw. angekauft würden.

Mit einer Meldepflicht im Fall der gefährlichen Keime wäre aber zumindest ein Anfang gemacht: "Dann müssten die Krankenhäuser zumindest reagieren", war die Anwältin überzeugt.