Ein Polizist stand am Mittwoch in Graz vor einem Schöffensenat. Ihm wurde vorgeworfen, eine Frau verletzt zu haben, als er die Tobende festnehmen wollte. Er schrieb in sein Protokoll, er wäre tätlich angegriffen worden, zog die Angaben aber inzwischen zurück. Schuldig fühlte er sich aber nur wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Prozess wurde am Mittwoch vertagt.
Frau wurde bei Einsatz verletzt
Der Vorfall ereignete sich bereits im November 2015, seit damals wird ermittelt und der Polizist ist außer Dienst. Er soll eine betrunkene und randalierende Frau bei einem laut Verteidiger "Bagatelleinsatz" so stark am Arm gezogen haben, dass sie hinfiel und sich verletzte. Dann soll er sie noch ein Stück über den Boden gezerrt haben, schilderte Staatsanwalt Wolfgang Fauland. In seinen Bericht schrieb der Polizist dann allerdings, sie sei auf ihn losgegangen und er habe sie nur abgewehrt, "und das war tatsachenwidrig", meinte der Ankläger.
Der Polizist fühlte sich nur wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig, denn die leichten Verletzungen der Frau stehen außer Streit. Er schilderte, dass er nur den Hausmeister vor der Randalierenden schützen und deshalb beruhigend eingreifen wollte. Doch die Frau schrie "Scheiß Kieberer" und schlug ihn mit der flachen Hand ins Gesicht, so seine Schilderung. Als er ihren Arm ergriff und sie wegzog, stürzte sie so unglücklich, dass sie sich verletzte. Dann wollte er die weiter tobende Frau nach unten und aus dem Haus bringen, und dabei ging sie erneut zu Boden. Und weil sie dort schon lag, durchsuchte er sie auf gefährliche Gegenstände und drehte sie dabei auf den Bauch. Das leuchtete Richterin Elisabeth Juschitz nicht ganz ein: "Warum? Das ist ja viel unangenehmer, so mit dem Gesicht nach unten."
Eine angebliche Todes-Drohung, die die Frau ausgestoßen haben soll, erwies sich nun als "persönliche Interpretation", musste der Angeklagte eingestehen. Auch den Schlag ins Gesicht könnte er sich unabsichtlich selbst zugefügt haben, räumte der Beschuldigte ein. Doch beim Nachstellen der Szene vor Gericht - mit der Richterin in der Rolle der Frau - erwies sich auch diese Aussage als zweifelhaft.
"Warum schildern Sie es heute anders als bei Ihrer Einvernahme?", fragte daher die Richterin. "Die Einvernahme war schwierig", antwortete der Polizist. "Hat das jetzt ihr Vorgesetzter einfach so hingeschrieben?", hakte Juschitz nach. "Ich werde es schon gesagt haben", blieb der Beamte eher vage.
Um die Angaben des Angeklagten zu überprüfen, soll ein Ortsaugenschein gemacht werden. Der Prozess wurde vertagt.