In einer obersteirischen Marktgemeinde gab es Ungereimtheiten bei den Gemeindefinanzen. Ein Vertragsbediensteter der Gemeinde hat mehrere Zehntausend Euro veruntreut. Die Gemeinde bestätigte den Vorfall gegenüber der Kleinen Zeitung. Der Angestellte habe die Tat eingestanden und den Schaden im Rahmen des Paragrafen 167 des Strafgesetzbuches (Tätige Reue) beglichen. Dieser kann angewandt werden, bevor die Strafverfolgungsbehörde von dem Vorfall Kenntnis erlangt.