Ein steirischer Fall unter der Geschäftszahl LVwG 30.12-2999/2024 soll alsbald im Verfassungsgerichtshof die Köpfe rauchen lassen. Zentrale Frage, ungefiltert: Ist es rechtens, eine Jugendliche, die beim Rauchen erwischt worden ist, mit zehn Sozialstunden in einer karitativen Einrichtung zu bestrafen?
Oder steht das womöglich im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention? Darin ist Sklaverei untersagt, niemand „darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten“. Das steirische Jugendschutzgesetz könnte repariert werden müssen.