Ein 19-jähriger Grazer war laut Polizei gegen 1.15 Uhr Sonntagfrüh betrunken am Steuer unterwegs. Er wollte in die Kärntnerstraße einbiegen, als zeitgleich eine 17-Jährige mit ihrem Beifahrer (18) auf der Kärntnerstraße stadtauswärts fuhr und ebenfalls die Kreuzung überqueren wollte. Die 17-Jährige stieß mit der Front ihres PKW gegen die linke Hintertür des Fahrzeuges, mit dem der 19-Jährige unterwegs war. Dieser konnte laut Polizei nicht mehr sagen, in welche Richtung er überhaupt fahren wollte. Ein Test ergab eine schwere Alkoholisierung.

Ohne Führerschein unterwegs

Die 17-Jährige wurde bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt. Ihr Beifahrer wurde unbestimmten Grades verletzt und in das UKH Graz gebracht. Der 19-Jährige war nicht nur alkoholisiert unterwegs, sondern hatte auch keine Lenkberechtigung. Die Person, auf die das Auto zugelassen war, wusste außerdem nicht, dass der 19-Jährige damit gefahren war. Der 19-Jährige wurde angezeigt. Bei beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden.

Eine Anzeige droht darüber hinaus aber auch dem Halter des Fahrzeugs, mit dem der 19-Jährige unterwegs war. Denn jeder Fahrzeughalter muss, sofern er sein Auto jemandem borgt, dafür sorgen, dass dieser auch eine entsprechende Lenkberechtigung hat. Das gilt im Übrigen nicht nur für PKWs, sondern für jegliche Fahrzeuge. Für die Alkoholisierung des Lenkers kann der Halter aber nicht belangt werden, da er diese nicht kontrollieren kann.