Eine sechsköpfige Familie hat sich am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht auf der Anklagebank einfinden müssen. Vater, Mutter, drei Söhnen und der Schwiegertochter wurde schwunghafter Drogenhandel vorgeworfen, dazu noch Geldwäscherei und das Ganze innerhalb einer kriminellen Vereinigung. Von 2019 bis 2023 sollen 23 Kilogramm Kokain, 251 Kilogramm Cannabis und ein Kilogramm des auch als „Zombie-Droge“ bezeichneten Flex-Kokain eingeführt und vertrieben worden sein – wir haben vorab berichtet. Zwei Angeklagte waren teilweise geständig.

Die Familie stammt aus dem Irak, die Schwiegertochter aus Armenien. Bis auf den Hauptbeschuldigten sind aber alle mittlerweile Österreicher. Der älteste der drei Brüder (36) soll das „Unternehmen“ geführt haben. Er verbüßte bereits eine Haftstrafe wegen diverser Suchtgiftvergehen. Im August 2019 kam er aus der Haft und startete wieder mit seinen alten Geschäften. Staatsanwältin Marina Murko erklärte, dass man anhand des Chatverlaufs, der über Krypto-Messenger Dienste gelaufen war, nachweisen könne, dass der Handel mit Drogen zumindest von Oktober 2019 bis März 2023 stattgefunden habe.

Aufgabenteilung

Die Suchtmittel wurden in Montenegro bestellt, das sollen der 36-Jährige und sein jüngerer Bruder (33) erledigt haben. Die Frau des Älteren soll teilweise den Transport organisiert haben. Die beiden Brüder übernahmen auch die Lagerung, so wurden beispielsweise in einem Kaminschacht in einem Haus, mit dem die Beschuldigten gar nichts zu tun haben, 1,6 Kilogramm Heroin gefunden. Auch Tiefgaragen oder leer stehende Wohnungen sollen als Drogendepots genützt worden sein.

Den restlichen Familienmitgliedern wird Geldwäscherei vorgeworfen, doch die drei - Vater, Mutter und jüngster Sohn (23) - waren bisher nicht geständig bzw. machten gar keine Angaben. Dem Haupttäter wird auch noch angelastet, drei vollautomatische Gewehre sowie einige halbautomatische Pistolen bestellt und weitergegeben zu haben.

Urteil erst später

Der 36-Jährige bekannte sich in den meisten Punkten schuldig, wollte aber unbedingt den jüngsten Bruder und seine Ehefrau entlasten. Der 23-jährige Jusstudent sei „nie eingeweiht“ gewesen, und die Frau habe „nichts organisiert“. „Er selbst ist leider der Versuchung erlegen, weil er selbst ordentlich drauf war“, sprach Verteidiger Bernhard Lehofer den Suchtgiftkonsum seines Mandanten an.

Der mittlere Bruder soll „nur für das Cannabis“ zuständig gewesen sein, und das soll teilweise nur CBT und nicht THC enthalten haben. Herauszufinden, wer wann wofür zuständig gewesen war, dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit einem Urteil wurde daher frühestens am Freitag gerechnet.