Drei junge Männer standen am Montag im Landesgericht Leoben vor Gericht. Nicht zum ersten Mal, sie wurden bereits für die Verbrechen des versuchten Mordes und der versuchten schweren Körperverletzung rechtskräftig schuldig gesprochen. Das hat der Oberste Gerichtshof bestätigt, nicht aber die Einweisung. Also wurde über die Höhe der Strafe verhandelt und geklärt, ob es einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum bedarf. Zwei Sachverständige waren zu hören. Ergebnis: Die Männer wurden – nicht rechtskräftig - zu Haftstrafen von zehn Jahren und neun Monaten, zwölf Jahren und acht Monaten sowie 13 Jahren und sieben Monaten verurteilt. Außerdem werden sie in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.