Am liebsten würde der Angeklagte, ein 38-jähriger Grazer, diese Nacht im November aus seinem Gedächtnis streichen. Kann er nicht, denn er trägt zur Erinnerung eine Narbe über dem Auge und er sitzt im Straflandesgericht Graz als Angeklagter vor Richter Anton Scherr. „Kein Element dieser Nacht will ich in meinem Leben haben. Nichts an meinem Verhalten war korrekt“, versichert der blendend verdienende, völlig unbescholtene Angestellte und Haus- und Wohnungsbesitzer, den man als gutsituiert bezeichnen kann.