Da staunte ein Unternehmer aus Wien nicht schlecht, als er am Donnerstag einen „blauen Brief“ des Finanzamtes in seinem Postkasten fand. Trotz längst korrekt erledigter Abgabenerklärungen wurde ihm per Bescheid eine Zwangsstrafe angedroht. Konkret ging es um angeblich fehlende Abgaben aus dem Jahr 2021. „Natürlich erschreckt man sich erst einmal, wenn man so einen Brief bekommt, vor allem, weil wir für alle Unternehmen unserer Familie gemeinsam jährlich die Steuererklärungen mit unserem Steuerberater erledigen“, heißt es seitens der betroffenen Familie. „Alleine der Wortlaut schockt einen, wenn man alles immer gewissenhaft erledigt.“ Angegeben wurde eine Nachfrist, die mit 19. August datiert war, das Schreiben wurde daraufhin sofort an den Steuerberater weitergeleitet.

Bereits einen Tag später konnte der Fall geklärt werden. Aufgrund eines IT-Fehlers wurden an zahlreiche österreichische Unternehmen derartige Schreiben versendet, obwohl betroffene Personen in der Vergangenheit bereits fristgerecht die entsprechenden Erklärungen eingereicht hatten. Das bestätigte das Finanzministerium am Freitag auf Anfrage der Kleinen Zeitung.

Kein Handlungsbedarf

Betroffen waren auch Personen, die das jeweilige betroffene Veranlagungsjahr bereits per abschließendem Bescheid abgeschlossen hatten. Die Kammer der Steuerberater hat unterdessen auch den betroffenen Unternehmer informiert, der sich an die Kleine Zeitung gewandt hatte. „Im Moment besteht kein Handlungsbedarf, laut BMF soll demnächst eine Information seitens des Ministeriums ergehen, wie die Fälle wieder saniert werden können“, steht in dem Schreiben der Kammer der Steuerberater, das der Kleinen Zeitung vorliegt.

Seitens des Finanzministeriums hat man ebenfalls bereits auf den IT-Fehler reagiert: „Wir haben umfassende Korrekturmaßnahmen durchgeführt. Jene Schreiben, die bereits auf dem Postweg unterwegs waren, konnten jedoch nicht mehr aufgehalten werden.“ Die „blauen Briefe“ können laut Finanzministerium als gegenstandslos betrachtet werden, den Fehler bedauere man sehr. „Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.“ Die Zahl der betroffenen Unternehmen in Österreich wurde seitens des Finanzministeriums nicht kommuniziert.