Eine neuerliche Schlappe haben die Projektwerber des Pumpspeichers auf der Koralm kassiert, diesmal vor dem Höchstgericht. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht als Zweitinstanz im UVP-Verfahren das umstrittene Energieprojekt bereits vor einem Jahr rechtskräftig gekippt hatte, erteilte nun der Verfassungsgerichtshof einer außerordentlichen Beschwerde gegen das Urteil eine Absage. Die Projektwerber werden als letzte Möglichkeit an den Verwaltungsgerichtshof verwiesen und haben nun sechs Wochen Zeit, dort eine neuerliche Revision einzubringen.

Für Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS ist diese Entscheidung „ein Sieg für die Natur“: „Die Projektwerber wollten nun eine einst zu ihren Gunsten erlassene Verordnung eines Landschaftsschutzgebiets als Grund geltend machen, dass der Spruch des Bundesverwaltungsgerichts nicht rechtens wäre. Mit diesem Trick sind sie aber nicht durchgekommen“, so der Aktivist, der bereits im ordentlichen Genehmigungsverfahren gegen das Projekt kämpfte.

Das Pumpspeicherkraftwerk auf der steirischen Seite der Koralm hätte aus zwei Speicherseen und einer verbindenden Druckrohrleitung bestehen sollen. War das Projekt in erster Instanz vom Land Steiermark noch genehmigt worden, gab es in zweiter Instanz kein grünes Licht mehr.