Die Sicherstellung von Handys wird - wie ausführlich berichtet - im „Strafprozessänderungsgesetz“ neu geregelt, das nach nur zweiwöchiger Begutachtungsfrist am 3. Juli im Plenum des Nationalrates beraten werden soll. Aber nicht nur das: Auch Materien wie das „Absehen von der Einleitung“ und die Beendigung von Ermittlungsverfahren oder die verpflichtende Veröffentlichung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind darin enthalten. Insgesamt umfasst der Gesetzesentwurf 15 Seiten Gesetzestext, 43 Seiten Textgegenüberstellung, 58 Seiten Erläuterungen, 29 Seiten „Wirkungsfolgenabschätzung“ und einen 60-seitigen Bericht des Justizausschusses.