Das neue Pflege- und Betreuungsgesetz beabsichtigt Alltagsbegleitung, Hauskrankenpflege, Tagesbetreuung, Kurzzeit-, Übergangs- und Langzeitpflege, Kontrollen, Bewilligungen und mehr einen Rahmen zu geben. Der Entwurf lag bis Freitag zur Begutachtung auf, die ersten Stellungnahmen lassen viel Verhandlungsbedarf schließen. „Etwas Halbfertiges zu beschließen, bringt nichts“, mahnt Martin Hoff (WKO). Am meisten Kritik ernten die geplante Bevorzugung gemeinnütziger und öffentlicher Träger sowie die (durchlässige) Altersuntergrenze von 60 Jahren.