Die Begutachtungsphase für das neue steirische Objektivierungsgesetz ist zu Ende, diese Woche segnete die Landesregierung ihren Letztentwurf ab, der im Juni im Landtag behandelt werden soll. Vorweg: Den größten „Hecht“ im Ursprungsentwurf hat man beim zuständigen Personallandesrat Werner Amon (ÖVP) herausgefischt. Die Befristung auf drei Jahre nach erstmaliger Bewerbung gilt demnach für alle Leitungsfunktionen, außer beim Landesverwaltungsgericht. Eine befristete Richterbestellung wäre wohl verfassungswidrig gewesen, wie LVwG-Präsidentin Verena Ennemoser und auch die ehemalige OGH-Präsidentin Irmgard Griss zuletzt einwarfen.