Zwei Möglichkeiten serviert der Richter: „Wollten Sie jemanden beeindrucken? Oder war es eine Mutprobe?“ Der Angeklagte wählt lieber Nummer drei: „Es war nur dumm.“ In diese Kategorie fällt bereits das „Heizerl“, dass der 23-jährige Steirer ablieferte: „Mehr als 130 sind‘s schon gewesen“, rechnet er vor. Im Ortsgebiet. Dass diese Fahrt auch noch gefilmt wurde, macht die Sache zwar nicht besser – aber zu einer Angelegenheit für ein eigenes Verwaltungsstrafverfahren.