Der Schlepper-Prozess gegen acht Männer und zwei Frauen ist am Montag fortgesetzt worden. Die meisten Angeklagten sind geständig. Sie haben zugegeben, im Rahmen einer kriminellen Organisation jeweils 20 bis 30 Menschen in einem Kastenwagen von Ungarn über die Grenze gebracht zu haben. „Sie wollten mit den Fahrten schnelles Geld machen“, erklärten mehrere Verteidiger schon am ersten Verhandlungstag.

Kriminelle Organisation

Der aktenführende Ermittler gab am Montag Einblick in die „hierarchisch organisierte, arbeitsteilige kriminelle Vereinigung, die unter teils brandgefährlichen Bedingungen Menschen schleppte“. Ab August 2023 häuften sich die Schlepperfahrten durch die Steiermark, bei denen die „Migranten unter oft lebensgefährlichen Bedingungen“ transportiert wurden. Die Kastenwagen wurden von einem Vorausfahrzeug und einem nachfahrenden Fahrzeug eskortiert, die meist schwedische Kennzeichen hatten.

Mehrere Transporte konnten von der Polizei gestoppt werden, Mobiltelefone wurden sichergestellt und ausgewertet. Ungarische und österreichische Beamte arbeiteten dabei zusammen. Schließlich gab es eine Schwerpunktaktion unter Einsatz der Cobra und Beamten des Bundeskriminalamtes, bei der schon am zweiten Tag fünf Schlepper festgenommen werden konnten. Bis zu 50.000 Euro soll die Bande für eine Fahrt eingenommen haben. Die „Passagiere“ zahlten 2500 Euro für eine Fahrt nach Deutschland, 1500 für Österreich.

Gefährliche Entwicklung

Ab 2023 habe es eine „sehr gefährliche Entwicklung“ gegeben, sagt der Beamte: Die Täter seien zum Teil mit Pistolen mit Schalldämpfer bewaffnet gewesen. Ein „riesiges Netz an Anwerbern“ besorgte die Fahrer, die „aus Geldgier“ unter dem Motto „Schnelles Geld, geringes Risiko“ arbeiteten, wenn auch ihr Fahrverhalten und ihr Verhalten auf der Flucht sehr gefährlich gewesen sei. Ihre Anweisung sei gewesen, ihr Ziel „ohne Rücksicht auf Verluste zu erreichen“. Von den zehn Angeklagten gehören seiner Einschätzung nach sieben – meist als Fahrer – der unteren und mindestens zwei der mittleren Ebene an.

Die Anwälte protestierten schließlich, dass der Zeuge ausschließlich aus seinen Unterlagen vorlas. „Das sind nun einmal die Ermittlungsergebnisse“, quittierte die Richterin. Der Zeuge müsse sie nicht auswendig lernen. Laut Staatsanwältin ist dieses Verfahren „nur ein kleiner Ausschnitt eines weiteren Verfahrens“.

Fahrerwechsel bei voller Fahrt

Eine der Fahrten verlief besonders spektakulär: Zwei der Angeklagten, die ein Paar waren, fuhren mit dem Kastenwagen voller Flüchtlinge, als sie einer Zivilstreife auffielen. Die Beamten wollten den Wagen stoppen, doch dieser fuhr einfach weiter. „Es begann eine wilde Verfolgungsjagd“, beschrieb die Staatsanwältin. Da der Lenker keinen Führerschein hatte, tauschte er in voller Fahrt mit seiner Freundin den Platz. Sie konnte nicht bremsen und fuhr in ein Polizeifahrzeug. Erst als die Polizei mit gezogener Waffe auf die beiden zuging, gaben sie auf.

Das Schöffengericht hatte keinen Zweifel an der Schuld aller zehn Angeklagten: Die Haftstrafen (nicht rechtskräftig) liegen zwischen zweieinhalb Jahren und drei Jahren und drei Monaten.