Es ist ein Ungleichgewicht innerhalb der Berufsgruppe: Während Heilmasseurinnen und -masseure, die in Kur- und Heilanstalten, in Krankenhäusern und bei Ärzten angestellt sind, über Kollektivverträge verfügen, stehen jene bei eigenständigen Ambulatorien für physikalische Therapien nach wie vor ohne da. Einzige Ausnahme ist Wien. Hunderte Arbeitnehmer sind betroffen und müssen nicht nur ihr Gehalt, sondern auch Sonderzahlungen und Schutzbestimmungen bei Kündigungen selbst aushandeln.