Auf dem Weg zum Auto hörte der Angeklagte (54) Ende Oktober ein höhnisches Lachen von seinem Nachbarn. Es folgten die üblichen sinnlosen Fragen – „Was schaust du so blöd?“ und „Bist du schwul?“ – dann die Äußerung, die zur Anklage wegen gefährlicher Drohung führte: „Am liebsten würde ich dir jetzt eine reinhauen!“ Es war der unrühmliche bisherige Höhepunkt einer langen Vorgeschichte nachbarschaftlichen Streits.