Es ging dem Angeklagten im Jahr 2020 bis Anfang 2021 wohl nicht so gut, weshalb der Bosnier (60) beim AMS Arbeitslosengeld und dann Notstand beantragte. Zu Unrecht, wie die Staatsanwaltschaft Graz meint, denn gleichzeitig bezog er Einnahmen aus der gewerblichen Vermietung von Wohnungen, die er bei seinen Anträgen verschwieg. 7.569 Euro soll er so zu Unrecht bezogen haben.