Es ist und bleibt eine Posse: Nach wie vor können Notarzthubschrauber am Flughafen Graz nur während der offiziellen Betriebszeiten starten, landen und tanken. Die Kleine Zeitung hat berichtet. Noch kurioser: Auch bei schlechter Sicht dürfen die Lebensretter teils nicht abheben, obwohl sie technisch dazu in der Lage wären. Über eine Lösung wird seit Monaten diskutiert, nun ist sie in Greifweite, wie Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl betont. In seinem Büro erklärt man die Problematik mit dem Luftfahrtgesetz, das die Inbetriebnahme von Rettungshubschraubern nicht als Einsatzflüge klassifiziert – anders als jene des Bundesheeres und der Polizei.