Die „harten Fakten dieses besonderen Falles“ stellte Staatsanwältin Katharina Tauschmann am Freitag im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Graz ins Zentrum ihres Eröffnungsvortrags: „Der Angeklagte hat zwei Menschenleben beendet, das seiner Lebensgefährtin und das eines ihm völlig fremden Menschen.“