Leugnen macht in diesem Fall wirklich wenig Sinn. Die Beschuldigten waren auf ihre Weise unfreiwillig kooperativ. Sie haben unbewusst gleich selbst dafür gesorgt, dass es ordentliches Beweismaterial gibt. In Form von Fotos mit schweren Waffen.

Was die zwei Angeklagten, die sich deshalb am Straflandesgericht einfinden müssen, eint? Die Frau und ihr Nachbar zeigen sich gleich einmal voll geständig.

Was die beiden allerdings trennt? Die Beschuldigte kann einen Waffenschein vorweisen, darf Schießgewehre legal besitzen. Zudem ist ihr Strafregisterauszug blütenweiß. Ihr Mitangeklagter hingegen hat bereits Vorstrafen vorzuweisen. Sein Vorleben ist (beispielsweise wegen Körperverletzung) nicht ganz ungetrübt, er hat zusätzlich ein Waffenverbot zu „picken“. Die 48-Jährige ist angeklagt, weil sie in ihrer Wohnung zwei Personen schwere Schusswaffen (Kategorie B) überlassen haben soll.

„Es war zunächst eigentlich nur ein Tontaubenschießengespräch“, erläutert ihr Verteidiger die Szenerie, „die Waffen lagen auf dem Tisch rum. Meine Mandantin war auf dem Weg zur Toilette und ließ die Waffen dort. Und ja – sie hätte sie nicht offen liegen lassen dürfen.“ – „Das waren nicht gerade kleine Waffen“, konstatiert die Vorsitzende Richterin Elisabeth Juschitz.

Schweres Gerät

Die Besucher in der Wohnung nutzten jedenfalls die Abwesenheit der Frau. Sie schnappten sich unter anderem das Zastava-Selbstladegewehr und die Beretta-Pistole und machten davon Fotos. Selbstporträt mit Schießgewehr quasi. „Es war wirklich eine Unbesonnenheit und es war nur für einen kurzen Moment, dass mein Mandant die Waffe in der Hand hielt und für Bilder posierte“, sagt der zweite Verteidiger. Hilft dennoch nichts: Waffenverbot und Waffenhalten (selbst wenn es in Privaträumen geschieht) passen nicht zusammen. Viel weniger noch, wenn Fotos davon vorliegen.

„Es tut mir wahnsinnig leid“, sagt die Frau. „Schuldig. Mir auch“, ergänzt ihr Nachbar. Bei ihr geht sich eine Diversion aus (Geldbuße 800 Euro). Für ihn verhängt die Richterin 800 Euro Geldstrafe.