Das Opfer: wehrlos. Die Beute: rund 30.000 Euro. Gold- und Silbermünzen, Schmuck, Goldbarren aus dem Bettkasten und Bargeld aus dem Esszimmerschrank soll eine 37 Jahre alte Pflegerin zwischen August und Dezember einer alten Dame, Pflegestufe 5, in Graz gestohlen haben. Vor Richterin Elisabeth Juschitz erscheint die Rumänin mit Wohnsitz in Deutschland reumütig und voll geständig. „Ja, ich habe die Sachen am letzten Tag mitgenommen.“ Die Wertgegenstände habe sie in Rumänien um 9000 Euro verkauft, das Bargeld in Höhe von 2000 Euro habe sie behalten. Das Motiv ist auch klar. „Ich hatte hohe Schulden.“

Die Finanzen der zweifachen Mutter sind unübersichtlich. „Woher kommt das Geld, das Sie Ihrer Familie geschickt haben?“, fragt die Richterin, die auf Ermittlungen wegen Geldwäscheverdachts verweist. „Aus Darlehen.“ Zur – strafmildernden – Teilschadensgutmachung hat die Angeklagte 500 Euro in bar mitgebracht, die sie gerne zurückgeben würde. Das scheitert, denn das Opfer ist bereits verstorben, der allenfalls erbberechtigte Neffe ist ins Ausland verzogen. Das Gericht erklärt die 11.000 Euro Gewinn, die sie gemacht hat, für verfallen und nimmt die 500 Euro kurzerhand „in den Verfall“.

Neun Monate bedingt

In der Endabrechnung spricht vieles für die Pflegerin, obwohl sie auf verwerfliche Weise ihre Vertrauensstellung missbraucht hat: Sie ist voll geständig und reumütig, hat den Schaden teils gut gemacht und hat sich dem Verfahren gestellt, obwohl sie im Ausland lebt. Das macht unter dem Strich neun Monate Haft bedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.