Am Sonntag nach dem Gottesdienst erlebte eine 80-jährige Kapfenbergerin einen ordentlichen Schreckmoment. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtete, lief die Dame über den Stadtfriedhof, als sie plötzlich von einem Grabstein „begraben“ wurde. Die rund 100 Kilogramm schwere und ein Meter lange Granitplatte fiel um und auf die Frau. Ihr Mann sowie zwei herbeieilende Frauen halfen der 80-Jährigen, die sich selbst nicht mehr aus der misslichen Lage befreien konnte, die ihr die Luft abschnitt. Sie habe dabei starke Prellungen erlitten und auch ihr Mann wurde am Bein verletzt. Doch die Geschichte ging „dank Schutzengel“ noch glimpflich aus.

„Rüttelprobe“ nicht erlaubt

Auf Anfrage der Kleinen Zeitung bestätigt Thomas Stanzer, Sprecher der Diözese Graz-Seckau, den Vorfall. „Das ist sehr bedauerlich und darf eigentlich nicht passieren.“ Tatsächlich fungiert die Diözese bei den Friedhöfen lediglich als Liegenschaftsverwalter, die Haftung liegt laut Friedhofsordnung bei den Grabrechteinhabern. Eine „Rüttelprobe“ der Friedhofsverwaltung sei mit Verweis auf die Privatrechte nicht erlaubt. „Wir gehen jedoch täglich das gesamte Areal ab, äußere Mängel werden gleich an die Inhaber gemeldet. In diesem Fall sah es äußerlich nach einem gepflegten Grab aus“, erklärt Stanzer.