Nur kurz dauerte am Donnerstagvormittag am Landesgericht Graz der Verhandlungstermin im Prozess gegen einen Algerier (26), der im Dezember 2019 im Streit in seiner Heimat einen Landsmann erstochen haben soll. Der Vorsitzende Richter berichtete, dass zwei ausstehenden Zeugen, die aus Algerien anreisen sollten, keine Visa erteilt worden seien. Ein Wortwechsel entbrannte zwischen dem Richter und dem Verteidiger des Angeklagten, als der Richter von einem Telefongespräch mit der zuständigen Konsulin berichtete. Er sei gefragt worden, ob die Anreise der Zeugen „unbedingt erforderlich“ sei, und habe geantwortet: „Es ist die Aufgabe der Botschaft, Visa zu erteilen.“ Rechtlich gebe es auch andere Möglichkeiten als das Erscheinen der Zeugen in Graz.