Die Landespolizeidirektion Steiermark äußerte sich zu der Sturm Partie in folgender Presseaussendung:
"Die Landespolizeidirektion Steiermark, SVA, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich um die Merkur Arena. [...] Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit und Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. gegangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 500,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden."