Nach dem von der Wiener Austria als fix vermeldeten Transfer von Admiras Christoph Monschein geht die Causa um den Stürmer vor den Liga-Gremien weiter. Am kommenden Donnerstag befasst sich der Schlichtungs- und Kontrollausschuss der Bundesliga (Senat 2) mit dem Fall. Im Moment ist Monschein für die Austria nicht spielberechtigt.
"Wenn sich die Parteien nicht einigen sollten, wird im Rahmen des Anmeldeverfahrens vom Senat 2 entschieden, ob der Spieler bei FC Flyeralarm Admira gemeldet bleibt, oder dieser bei FK Austria Wien angemeldet wird", erklärte die Bundesliga in einem Statement vom Freitag. Der Einsatz des Stürmers in einem Testspiel, wie jenem am (heutigen) Freitag gegen den SC Tamsweg, wäre laut ÖFB-Regulativ nur mit schriftlicher Zustimmung der Admira möglich.
Einen Tag nach dem von der Austria verkündeten Transfer brach Monschein jedenfalls mit den Violetten ins Trainingslager nach Seeboden auf. Dort soll der 24-Jährige in die Sommer-Vorbereitung einsteigen. Von der Admira gab es für das Vorgehen der Austria scharfe Kritik. Der Manager der Südstädter, Amir Shapourzadeh, sagte dem "Kurier": "Wir werden uns mit aller Macht gegen das Vorgehen der Austria wehren. Dafür gibt es ja Verträge und Gerichte. Wir haben Vertrauen in die österreichische Justiz."
Erinnerungen an den Fall
Monschein und seine Berater sind der Meinung, dass eine mittels Option bis 2019 gezogene Vertragsverlängerung der Admira nicht rechtsgültig ist. Die Austria hatte sich seit Wochen um die Dienste des Angreifers bemüht, konnte sich mit dem Liga-Konkurrenten aber auf keine Ablösesumme einigen. Vorstand Markus Kraetschmer gab nun an, dass die Austria die Vertragssituation Monscheins juristisch eingehend geprüft habe.
Der Streit um Monschein weckt Erinnerungen an den Fall von Karim Onisiwo. Der ÖFB-Teamspieler ging gegen die einseitige Verlängerung seines Vertrags durch Mattersburg vor, um seinen ablösefreien Wechsel in der Winterpause 2016 zu ermöglichen. Der Streit zwischen Spieler und Verein ging bis vor das Oberlandesgericht Wien. Dieses bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichts Wien, dass die Option nicht zulässig sei. Der sich über Monate ziehende Fall beschäftigte auch die FIFA, von der Onisiwo eine provisorische Spielberechtigung für seinen neuen Verein Mainz 05 erhielt.