F ußballspiele, Osterpartys, Konzerte. Jahrelang galt in Kärnten bei Veranstaltungen am Karfreitag das Motto: "Nullo actore, nullus iudex". Weil kein Kläger in Sicht war, gab es auch nie einen Richter. Dass Paragraf 8 des Kärntner Veranstaltungsgesetzes öffentliche Veranstaltungen fast ausnahmslos verbietet, war nicht bekannt oder wurde einfach negiert.
Event-Verbot
"Schwarzer Freitag" für Veranstalter
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