Sportminister Werner Kogler stellte sich im ORF bei "Sport am Sonntag" einer Fragestunde. Insgesamt hatten den Küniglberg über 1000 Fragen von Zuschauer erreicht. "Alle Vorkehrungen gibt es nur, damit die Zahlen gut bleiben und nicht aus sportpolitischen Gründen", stellte Kogler im Vorhinein klar.
Grundsätzlich ist auch ab 1. Mai, wenn Amateure viele Sportarten unter gewissen Umständen wieder betreiben dürfen, zwischen den Sportlern ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, bei Läufern zehn Meter, bei Radfahrern 20 Meter. Ausnahme: Die Sport-Partner leben im gemeinsamen Haushalt. "Wir wollen auf keinen Fall, dass wegen der sportlichen Aktivitäten die Zahl der Infizierten wieder steigt. Deshalb werden wir weiterhin schrittweise vorgehen."
Hier eine Auswahl an Tätigkeiten, die möglich sind und auf die man noch länger verzichten muss:
Was möglich ist:
- Möglicherweise ab Mitte/Ende Mai: Fußballspiele ohne Zuschauer (Geisterspiele) der Herren-Bundesliga, wenn zuvor alle Spieler und Betreuer getestet wurden.
- Sportkantinen werden unter denselben Bedingungen wie die restliche Gastronomie ab Mitte Mai wieder aufsperren dürfen.
- Gruppentraining im Freien, sofern die Abstände gewahrt werden.
Tennis (ausgenommen Tennis-Doppel). - Golf
- Sportcamps im Sommer, sofern die zwei Meter Abstand gehalten werden.
- Schwimmen in Seen oder ähnlichen Gewässern in freier Natur.
- Surfen. Wenn der Abstand im Boot gewahrt wird, soll auch Segeln möglich sein.
- Ein oder zwei Formel-1-Rennen ohne Zuschauer in Spielberg Anfang Juli, sofern alle Teilnehmer zuvor zwei Wochen unter Quarantäne waren oder ein Gesundheitszeugnis mitbringen.
Was vorerst unmöglich bleibt:
- Mannschaftssport (ausgenommen Fußball-Bundesliga der Herren)
- Sportarten mit Körperkontakt, etwa Kampfsport
- Normales Mannschaftstraining von Amateur- oder Nachwuchsvereinen. Ein Training mit einem Sicherheitsabstand von zwei Metern soll ab 15. Mai erlaubt werden (im Fußball z.B. Schuss-/Pass-/Tormanntraining). Kogler: "Ein normales Training wird es vielleicht erst geben, wenn es eine Impfung gibt. Mir wäre es lieber, es würde schneller gehen. Aber ein erster Schritt ist, dass die Sportplätze wieder betreten werden dürfen."
- Hallensport. Denn alle Hallen bleiben bis Ende Mai geschlossen. Ab 29. Mai könnten Hallen und Fitnesscenter wieder geöffnet werden. Kogler: "Es ist logisch, dass draußen das Risiko geringer als in der Halle ist."
- Beachvolleyball ist ab 15. Mai nur dann gestattet, sofern der Zwei-Meter-Abstand eingehalten wird.
- Schwimmen in der Halle
- Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern, etwa Laufveranstaltungen. Ausgenommen sind Bewerbe, wo der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Kogler nannte als Beispiel ein Rad-Zeitfahren.