Eine Falschaussage ist keine Kleinigkeit. Das musste ein junger Mann erfahren. Und er sitzt in der Causa schon zum zweiten Mal vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz. Bei der Bezirkshauptmannschaft hatte der Angeklagte angegeben, ein Fahrzeug gelenkt zu haben, um auf diese Weise den tatsächlichen Fahrer zu entlasten. Die Lüge flog auf. Wegen falscher Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde bekam er eine Diversion, also einen außergerichtlichen Tatausgleich. Dieser ist mit einer Frist belegt, innerhalb der das Bußgeld von insgesamt 1100 Euro zu zahlen gewesen wäre. Diese Frist – zwei Monate – ließ der junge Mann verstreichen.