Peter Kaiser (SPÖ) hat seine Verordnung zurückgezogen. In dieser Verordnung stand, dass elementar-pädagogische Einrichtungen wegen der Corona-Schutz-Bestimmungen keine Kinder-Skikurse machen dürfen. Unter elementar-pädagogischen Einrichtungen versteht man Kinder-Gärten. Peter Kaiser ist der Landes-Hauptman von Kärnten. Er ist auch Bildungs-Referent und Sport-Referent. Ein Referent ist für einen bestimmten Aufgaben-Bereich zuständig. 

Neue Verordnung

Seit dem 16. November 2021 gibt es die Bundes-Verordnung. In der Verordnung stand, dass alle Schul-Veranstaltungen und Schul-Skikurse verboten sind. Eine Bundes-Verordnung wird von der Bundes-Regierung gemacht. Daran müssen sich alle Bundes-Länder in Österreich halten. 

Zudem hat Kaiser am 22. November 2021 eine Landes-Verordnung für Kärnten gemacht. Diese Landes-Verordnung verbietet alle Ski-Kurse für Kindergarten-Kinder und Hort-Kinder. Unter Hort versteht man eine Betreuungs-Einrichtung von Kindern am Nachmittag. Er sagt, es müssen überall die gleichen Regeln gelten. Am 14. Jänner hat er diese Landes-Verordnung wieder zurückgenommen. Weil viele Leute mit dieser Verordnung nicht zufrieden waren. Eine Landes-Verordnung gilt nur für ein Bundes-Land. Also hier geht es nur um Kärnten.

Gruppen nicht vermischen

In der neuen Verordnung des Landes Kärnten steht nun, dass Kindergärten wieder Ski-Kurse machen dürfen. Die Ski-Kurse dürfen stundenweise oder tageweise gemacht werden. Dabei müssen die Kinder aber in ihren Gruppen bleiben. Diese neue Verordnung gilt bis zum 26. Februar.

Keine Leistungs-Gruppen

Die Einteilung der Kinder in verschiedene Leistungs-Gruppen ist verboten. Unter Leistungs-Gruppe versteht man eine Gruppe, in der die Kinder eine gewisse Leistung erbringen. Beispielsweise sind sie im Skifahren gut oder eben nicht so gut. Auch die Bus-Fahrt ist immer nur für 1 Gruppe möglich. Die Kinder-Gärten sind über diese Regelung froh und erleichtert. Das sagt Andreas Schäfermeier. Schäfermeier ist der Sprecher von Peter Kaiser. 

Neue Bundes-Verordnung 

Der Landes-Hauptmann will, dass auch der Bund die Verordnung für Schul-Skikurse überarbeitet. "Wenn sich Regelungen – nachdem sie in Kraft getreten sind – als untauglich erweisen, dann müssen sie entsprechend adaptiert werden“, sagt er. Das heißt, wenn Regelungen nicht richtig wirken, müssen sie angepasst werden. 

Schwer zu verstehen

Die Kinder sitzen viele Stunden gemeinsam in einer Klasse. Sie können aber nicht an einem Schul-Skikurs mit einer Ski-Schule für einen Tag teilnehmen. Das ist schwer verständlich. Es ist wichtig, dass die Kinder jetzt viele Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung haben. Das sagt Kaiser.