Da die Corona-Zahlen in Kärnten sehr hoch sind, werden die Besuchs-Regeln in den Kärntner Krankenhäusern strenger. Seit dem 22. November gilt in allen Kärntner Krankenhäusern die 2G+ Regel. Das bedeutet, man muss geimpft oder genesen sein. Zusätzlich braucht man einen negativen PCR-Test. Unter genesen versteht man, dass man an Corona erkrankt war und wieder gesund ist. Ein PCR-Test ist ein Corona-Test, der im Labor ausgewertet wird und genauer ist.
1 Besuch in der Woche
Wenn ein Patient länger als 1 Woche im Krankenhaus ist, kann er 1 Mal in der Woche von 1 Menschen Besuch bekommen. Wenn man jemanden im Krankenhaus besucht, muss man sich 1 Tag vorher anmelden. Man muss auch eine FFP2-Maske tragen. Auch die Hygiene-Maßnahmen muss man einhalten. Unter Hygiene-Maßnahmen versteht man zum Beispiel das Hände waschen. FFP2 bedeutet Filtering Face Piece. Das ist eine Maske, die besser vor Corona schützt als der Mund-Nasen-Schutz.
Besuchs-Verbot im Krankenhaus Wolfsberg
Im Bezirk Wolfsberg gibt es sehr viele Corona-Erkrankungen. Deshalb gibt es im Krankenhaus Wolfsberg nun ein Besuchs-Verbot. Das hat die Kabeg am Montag, dem 22.11.2021, gesagt. Die Kabeg ist ein Zusammenschluss von vielen Krankenhäusern in Kärnten.
Das Besuchs-Verbot gilt nicht im palliativen Bereich und bei lebenskritischen Ereignissen.
Das bedeutet, Besuche sind erlaubt:
- von sehr kranken Menschen, die nicht mehr gesund werden und
- von Menschen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie sterben.
Diese Ausnahmen gelten für alle Krankenhäuser der Kabeg.