Das Gesundheits-Ministerium hat beschlossen, dass ab morgen (16. Dezember) Mitarbeiter und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen keinen gültigen 3G-Nachweis mehr haben müssen. Dieser Beschluss ist vorerst bis zum 28. Februar 2023 gültig.
Maskenpflicht gilt weiterhin
Es muss jedoch immer noch eine FFP2-Maske in Krankenhäusern und Pflegeheimen getragen werden. Der Grund für das Tragen der Maske ist, dass derzeit sehr viele unterschiedliche Virus-Erkrankungen auftreten. Die FFP2-Maske ist gegen diese Erkrankungen und auch gegen das Coronavirus ein sicherer Schutz. Eine FFP2-Maske ist eine Atem-Schutz-Maske. Sie hat einen höheren Schutz als ein einfacher Mund-Nasen-Schutz.
Einzelne Bundesländer und Gesundheits-Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäuser können jedoch auch selbst entscheiden, ob sie die 3G-Regel oder eine Testpflicht beibehalten wollen.
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Kleine Zeitung Inklusiv/Team Lebenshilfe