Ab 1. August wird es keine Corona-Quarantäne mehr geben. Stattdessen gelten Verkehrs-Beschränkungen. Personen, die eine symptomlose Corona-Erkrankung haben, müssen an öffentlichen Orten wie dem Arbeits-Platz oder in Geschäften immer eine FFP2-Makse tragen. Bestimmte Orte wie Kranken-Häuser oder Kinder-Betreuungs-Einrichtungen dürfen nicht betreten werden.

Gilt auch für Kinder

Das gilt auch für Kinder unter 11 Jahren. Wenn Kinder an Corona erkranken und keine Symptome haben, müssen sie trotzdem zuhause bleiben. Es war unklar, wer sich dann um die Kinder kümmern soll. Nun wurde klargestellt, dass Eltern das Recht auf eine Dienst-Freistellung haben, um ihr Kind zu versorgen. Das gilt aber nur, wenn man keine andere Betreuungs-Möglichkeit hat.

Die Dienst-Freistellung soll maximal 1 Woche betragen, in Sonder-Fällen 2 Wochen.