Gestern, Mittwoch, wurde bekanntgegeben, dass es eine 3G-Regel am Arbeits-Platz geben wird. Das heißt, dass man genesen, geimpft oder getestet sein muss. Die 3G-Regel wird ab 1. November gültig sein. Bis 14. November gibt es eine Übergangs-Zeit. Bis dahin müssen Personen ohne 3G-Nachweis eine FFP2-Maske am Arbeits-Platz tragen.
Für wen der 3G-Nachweis am Arbeits-Platz gilt
Einen 3G-Nachweis braucht man, wenn man Kontakt zu anderen Personen hat. Zum Beispiel im Büro oder in der Kantine. Personen, die allein arbeiten brauchen keinen 3G-Nachweis. Zum Beispiel LKW-Fahrer. Wenn man einen 3G-Nachweis hat, muss man am Arbeits-Platz keine Maske mehr tragen.
Im Gesundheits-Bereich und im Pflege-Bereich wird man auch einen 3G-Nachweis brauchen. Mitarbeiter in Alten-Heimen, Pflege-Heimen und in Kranken-Häusern müssen trotzdem weiter eine FFP2-Maske tragen.
FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und Besucher
Kunden müssen in alltäglichen Geschäften weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Dazu gehören zum Beispiel Supermärkte oder Apotheken. Auch in den öffentlichen Verkehrs-Mitteln wird die FFP2-Masken-Pflicht bleiben.
In anderen Kunden-Bereichen muss man entweder einen 3G-Nachweis haben oder eine FFP2-Maske tragen. Zum Beispiel im Handel, in der Gastronomie, in Hotels, bei Veranstaltungen oder beim Friseur.
Corona-Test am Arbeits-Platz
Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen Corona-Test. Ein PCR-Test ist 72 Stunden gültig. Das sind 3 Tage. Antigen-Tests sind für 24 Stunden gültig. Das ist 1 Tag. Auch die Wohnzimmer-Selbst-Tests kann man als Nachweis nutzen. Diese gelten aber nur in Stufe 1 des Corona-Stufen-Plans. Ab Stufe 2 gelten sie nicht mehr.
In Firmen wird es weiterhin gratis Corona-Tests geben. Für die Einhaltung der Maßnahme sind Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer verantwortlich. Kontrolliert wird stichprobenartig. Wenn man die Maßnahme nicht einhält, kann es sein, dass man eine Strafe zahlen muss. Arbeit-Nehmer müssen bis zu 500 Euro zahlen. Arbeit-Geber bis zu 3.600 Euro.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe