Heute, 20. September, starten 4 Volks-Begehren. Man kann sie bis 27. September unterschreiben. Sie behandeln folgende Themen:
- „Notstand-Hilfe“
- „Kauf Regional“
- „Impf-Pflicht: Notfalls Ja“
- "Impf-Pflicht: Striktes Nein"
Auch unterschrieben werden kann das „Anti-Korruptions-Volks-Begehren“. Allerdings steht in diesem Fall der Termin noch nicht fest.
Unterschreiben kann man die Volks-Begehren in der Gemeinde oder beim Magistrat. Aber auch online kann man unterschreiben auf der Webseite www.oesterreich.gv.at.
Vorschläge von Bürgern
Volks-Begehren sind Gesetzes-Vorschläge aus der Bevölkerung. Bürger fordern damit, dass bestehende Gesetze geändert oder neue Gesetze geschaffen werden. Diese Vorschläge liegen dann öffentlich auf. Jeder Stimm-Berechtigte, der will, kann sie unterschreiben – und damit den Gesetzes-Vorschlag unterstützen.
Wenn es genügend Unterschriften gibt, wird der Vorschlag im Nationalrat eingebracht. Die Abgeordneten, das sind die Politiker im Nationalrat, beraten sich. Sie entscheiden auch, ob das Volks-Begehren umgesetzt werden soll. Also, ob es eine Gesetzes-Änderung geben soll.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe