Die österreichische Regierung hat einen 2. Lockdown ab dem 3. November beschlossen. Viele Freizeit-Einrichtungen müssen schließen und auch neue Regeln für Besuche von Freunden oder Familien gelten.

Besuche von Freunden und Verwandten

Besuche von Freunden oder Verwandten sind erlaubt, aber es dürfen sich immer nur 2 Haushalte und maximal 6 Personen gleichzeitig treffen. Wenn man Freunde draußen trifft, muss der 1-Meter Abstand eingehalten werden.

Die eigene Wohnung oder das eigene Haus soll zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht verlassen werden. Nur in dringenden Fällen darf man in dieser Zeit rausgehen, zum Beispiel um mit dem Hund Gassi zu gehen, Sport zu machen oder Medikamente zu kaufen. Wenn man zur Arbeit fahren muss oder einer Person hilft, die Betreuung oder Pflege braucht, dann darf man auch nachts das Haus verlassen.

Viele Bereiche von Schließungen betroffen

Viele Bereiche des täglichen Lebens sind vom Lockdown betroffen: Restaurants dürfen keine Gäste empfangen. Das Essen darf nur abgeholt oder geliefert werden. Übernachtungen in Hotels sind nur bei Dienst-Reisen erlaubt. Auch Fitness-Studios, Schwimmbäder, Museen, Kinos, Theater, Tierparks und Tanzschulen sind geschlossen. Mannschafts-Sportarten im Freizeit-Bereich mit Körperkontakt wie Fußball oder Basketball sind verboten.  

Einzelhandel, Ärzte und Bibliotheken bleiben geöffnet

Supermärkte, Drogeriemärkte, Friseure, Physiotherapeuten, aber auch Bibliotheken und viele andere Geschäfte dürfen weiterhin offen haben und arbeiten. Man kann auch weiterhin zum Arzt oder zu den Behörden gehen. Die Sicherheits-Maßnahmen sind aber strenger als vorher.

Kindergärten und Schulen bleiben offen. Für die Oberstufe gilt aber Distance Learning. Das heißt, die Oberstufen-Schüler lernen zu Hause über den Computer.

Mindest-Abstand und Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht

Wenn man außer Haus geht, muss der Mindest-Abstand von 1 Meter eingehalten werden. Zusätzlich muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen, müssen ein Attest von einem Arzt vorweisen.