Ab heute (1. Juli) müssen Rechnungen von den Wahl-Ärztinnen und Wahl-Ärzten automatisch an die Kranken-Kassen weitergeleitet werden. Bisher gab es dafür keine Pflicht. Ab sofort werden die Rechnungen von Patientinnen und Patienten online an die jeweiligen Kranken-Kassen weitergeleitet. Diese machen dann die Abrechnung. Die Weiterleitung der Rechnungen für die Wahl-Arzt-Kosten wird gemacht, wenn die Patientinnen und Patienten damit einverstanden sind.

Wie viel Geld die Patientinnen und Patienten ist sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab. Ein Wahl-Arzt ist ein Arzt, bei dem die Kosten für die Behandlung vom Patienten selbst bezahlt wird. Die Rechnung kann danach an die Krankenkasse geschickt werden.

Mit der neuen Maßnahme soll auch die Bearbeitungs-Zeit für die Abrechnung von Wahl-Arzt-Kosten verkürzt werden.