Es geht um Tempo-30-Zonen – etwa vor Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten oder Pflegeheimen. Eine 30 km/h-Grenze bedeutet mehr Sicherheit für die Fußgänger und weniger Unfall-Risiko.

Bisher brauchte es Gutachten und Nachweise, bevor dem Wunsch nach einer 30er-Zone zugestimmt werden konnte. Ab Sommer dürfen diese Zonen die Bürgermeister selbst verordnen. Das macht den Ablauf deutlich einfacher und schneller.

Einfacher umzusetzen

Im Vorjahr kamen 49 Fußgängerinnen im Straßen-Verkehr ums Leben. 3 von 4 dieser Unfälle passierten im Orts-Gebiet. Oft gilt Tempo 50 im Orts-Gebiet. Diese Geschwindigkeit ist für Experten zu schnell und gefährdet Menschen. Daher raten sie an bestimmten Stellen zu maximal 30 km/h. Um eine solche Geschwindigkeits-Reduktion schneller durchsetzen zu können, gibt es nun die neue Verordnung. Bürgermeister wissen am besten, wo in ihren Gemeinden Tempo 30 nötig ist. Daher sollen sie es auch direkt verordnen können. Die neue Regelung soll ab Sommer gelten.