Ist kein Gehsteig vorhanden, gilt diese Bestimmung auch für einen 1 Meter breiten Streifen entlang der Häuserfront. Dächer sind von Schneewächten und Eisbildungen frei zuhalten, um Dachlawinen zu vermeiden. Kommt es wegen der Nichteinhaltung der Räumpflicht zu Verletzungen von Passanten, drohen zivil oder strafrechtliche Verurteilungen.
Die Räumpflicht kann auch einem Dritten übertragen werden, welcher dann anstelle des Eigentümers haftet. Hier sollte man vor Freundschaftsdiensten aber auf der Hut sein, da eine tatsächliche Verpflichtung vor Gericht strittig sein kann. Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes sollte eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt werden, die die Räumpflicht im Detail regelt.