Versicherungen kassieren zwar gerne die Prämien, wenn aber ein Versicherungsfall eintritt, wird gekämpft, um nicht zu bezahlen“, schickte ein Leser seiner Schilderung voraus. Er habe im Jahr 2015 über den ÖAMTC eine Reise- und Stornoversicherung abgeschlossen, diese wäre im Jahr 2016 automatisch verlängert worden. Im September sei er mit einer Fähre von Patras nach Venedig gefahren, die allerdings mehr als sechs Stunden Verspätung hatte. „Ich konnte deshalb das in Venedig gebuchte Hotel nicht in Anspruch nehmen. Die Versicherung verweigerte lapidar die Erstattung der Stornokosten, die das Hotel berechtigt eingezogen hat“, berichtete der Mann. „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angeführten Umstände vom Deckungsbereich des ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutzes nicht umfasst sind. Für den von Ihnen eingereichten Schadenfall besteht kein Versicherungsschutz!“, wurde dem Kunden mitgeteilt.

Nicht versichert

Man spreche dann von sogenannten „No Show-Gebühren“. Welche Stornogründe versichert sind, werde in den anzuwendenden Bedingungen numerisch genau aufgeführt, wobei der mit Abstand häufigste Stornogrund die unerwartet schwere Erkrankung darstelle. Die Kunden konnten ihr gebuchtes Hotelzimmer infolge einer Schiffsverspätung nicht nutzen und mussten dennoch die vom Hotel verrechneten „No Show-Gebühren“ bezahlen. „Ein Ersatzanspruch für die bezahlte aber nicht genutzte Hotelnacht besteht aus der Stornoversicherung deswegen nicht, weil das auslösende Ereignis - die Schiffsverspätung - keines der versicherten Stornogründe ist“, präzisiert Barnert die zuerst genannte Ablehnung. Die Europäische übernahm schließlich „mit Blick auf die Vorschadenfreiheit und das Prämienvolumen die vergleichsweise geringen Kosten von 73 Euro“.