Garantie und Gewährleistung – zwei Begriffe für ein und dieselbe Sache? Ein großer Irrtum, denn der Unterschied ist gravierend.

Während die Gewährleistung den Händler gesetzlich verpflichtet, für gewisse Mängel zu haften, ist die Garantie ein zusätzliches, freiwilliges Versprechen des Herstellers oder des Händlers, dessen Ausmaß er selbst bestimmen kann. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Die Gewährleistung bietet dem Kunden einerseits die Sicherheit, ein geprüftes Qualitätsprodukt erworben zu haben. Andererseits muss der Händler Schäden und Mängel kostenlos reparieren, wenn diese bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden haben, aber erst später auftreten. Die Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf seitens des Händlers zeitlich auf ein Jahr eingeschränkt, aber nie ausgeschlossen werden.

Typische Verschleißerscheinungen (wie zum Beispiel abgenutzte Bremsklötze, diverse Undichtheiten, Lackschäden, Lenkungsspiel, Ölverlust oder Ähnliches), die mit den Jahren bei jedem Fahrzeug auftreten, fallen jedoch nicht unter die Gewährleistung. Private Verkäufer dürfen – im Gegensatz zu Händlern – die Gewährleistung ausschließen.