Einem Privatverkäufer ist es nach dem Verkauf seines Gebrauchtfahrzeugs relativ egal, wie es dem neuen Besitzer damit geht. Nur in den allerseltensten Fällen entstehen aus privaten Fahrzeugverkäufen länger anhaltende Freundschaften.

Der Fachhandel hingegen hat großes Interesse daran, dass ihm seine Kund:innen auch in Zukunft erhalten und gewogen bleiben. Dementsprechend wird sich das Autohaus Ihres Vertrauens erstens voll ins Zeug legen, damit das Gebrauchtfahrzeug beim Verkauf an den Kunden in bestmöglichem Zustand ist. Zweitens wird er ihm sämtliche Möglichkeiten der Finanzierung erklären. Bei Krediten hat der Händler die Möglichkeit, eine klassische monatliche Ratenzahlung auf drei, vier oder fünf Jahre oder einen Restwertkredit zu gewähren. Letzterer bietet die Möglichkeit, die Monatsraten niedrig zu halten, denn der Restwert des Fahrzeugs wird erst am Vertragsende fällig.

Drittens kann der Fahrzeughandel über die Garanta Unfall-Teilkasko-Versicherungen anbieten. Diese deckt Schäden an Gebrauchten mit einem Alter ab 12 Monaten. Gewährleistung sowie erweiterte Garantien und Garantieverlängerungen bietet der heimische Fahrzeughandel ebenfalls an.

Und viertens kann der Fachhandel seine Kund:innen mittels diverser Abo- oder Vorführmodellen auch mobil halten, wenn das Fahrzeug einmal für längere Zeit in die Werkstatt muss.