Der Rechtsexperte Bernd Christian Funk war heute Früh zu Gast im Ö1-Morgenjournal und antwortete auf die Frage, ob man wirklich so grob zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden kann: "Es wäre dem Gleichheitsgrundsatz widersprechend, würde man angemessene Unterscheidungen nicht treffen. Man muss sehr wohl zwischen geimpft und ungeimpft mit Blick auf medizinische und epidemiologische Konsequenzen unterscheiden."
Zwar wären auch Impfdurchbrüche in wenigen Einzelfällen möglich, aber das sei "kein ausreichender Grund, um die gesamte Maßnahme infrage zu stellen", so Funk. Funk weist auf die Größenverhältnisse hin: "Der Impfschutz ist eine wirksame Maßnahme gegen Infektionen und die Weitergabe selbiger. Da kann es auch zu Impfdurchbrüchen kommen.
Genesene mit Geimpften gleichstellen
Weiters sprach sich Funk für eine Gleichstellung von Geimpften und Genesenen (in den ersten sechs Monaten) aus. Es spräche hier vieles für die Verpflichtung zur Gleichstellung. "Von der Zuständigkeit und Verantwortung für die Pandemiebekämpfung ist der Bund für alles zuständig. Aber er kann im Rahmen der Zuständigkeit regionale Differenzierungen treffen. Das hängt dann davon ab, wie sich die Dinge entwickeln. Welche Informationen vorhanden sind und welche Erwartungen man mit den Maßnahmen verknüpfen kann. Wichtig dabei ist, dass die Maßnahmen wirksam, erforderlich und maßhaltend sind", so Funk.