Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA), Johann Fuchs, stand am Donnerstag erneut in Tirol vor Gericht. Nach dem Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss, der Mitte März ergangen war, hatte die Staatsanwaltschaft volle Berufung angemeldet. Nun hat das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) entschieden und den Freispruch bestätigt.

Fuchs war vorgeworfen worden, im Dezember 2020 Aktenteile einer Anzeige der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen eine ehemalige "Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben zu haben. Zudem soll er Pilnacek erzählt haben, dass die Anzeige von der WKStA nicht weiter verfolgt wurde. Andererseits soll Fuchs laut Anklage genau in dieser Sache vor dem Ibiza-U-Ausschuss im März 2021 gelogen haben. Im Sommer 2022 war der Top-Jurist deswegen schuldig gesprochen worden. Das OLG hob den Schuldspruch aber auf. Die Causa wurde im März daher am Landesgericht Innsbruck neu verhandelt und endete mit einem Freispruch.