Mit einem letzten Bündel an Gesetzesbeschlüssen verabschiedet sich der Nationalrat am Freitag in die Sommerpause. Mit großer Mehrheit sind Freitagnachmittag im Nationalrat höhere Strafen für Cyberkriminalität beschlossen worden. Wer künftig einen Computer hackt, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen (bisher maximal sechs Monate), für Angriffe auf die kritische Infrastruktur wird die Maximalstrafe auf drei Jahre erhöht – bei einer solchen Begehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung kann es bis zu fünf Jahre geben.

Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe werden für den Diebstahl von Telekommunikationsgeheimnissen oder das missbräuchliche Abfangen von Daten angedroht.

Darüber hinaus ist bei den Straftatbeständen zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine Anhebung der Strafdrohungen vorgesehen. Zudem sollen die Verletzung bzw. Auskundschaftung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen als Offizialdelikte ausgestaltet werden, um damit die geschädigte Person vom Kostenrisiko zu befreien.

Opposition lehnt Änderungen im Jugendgerichtsgesetz ab

Auch im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird für die Straftatbestände zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine deutliche Anhebung der Strafdrohungen vorgeschlagen, nämlich von bisher drei Monaten Freiheitsstrafe auf ein Jahr. Abgelehnt wurde die Vorlage nur von den Neos. Mangels Redebeitrags blieb verborgen wieso.

Die ganze Opposition lehnte wiederum Änderungen im Jugendgerichtsgesetz ab. Bei Langzeitunterbringungen von über zehn Jahren sollen in Zukunft verpflichtende Fallkonferenzen stattfinden, um Untergebrachte bestmöglich auf eine bedingte Entlassung vorzubereiten. Eine solche Fallkonferenz soll zumindest alle drei Jahre durchgeführt werden. Die Unterbringung eines gefährlichen terroristischen Straftäters in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter wegen einer Jugendstraftat soll entsprechend der Bestimmung im StGB mit zehn Jahren befristet werden.

Verschärfte Korruptionsregelungen auf der Tagesordnung

Auf der Tagesordnung finden sich zudem verschärfte Anti-Korruptionsregelungen, in deren Zentrum der Mandatskauf steht. Bereits am späten Vormittag wurde gegen die Stimmen der Neos beschlossen, dass Verhandlungen im Zivilrecht künftig auch virtuell durchgeführt werden können – die Fortführung einer Corona-Sonderregelung. Auch Gesellschafterverhandlungen etwa bei Kapitalgesellschaften oder Vereinen werden virtuell ermöglicht. Dies lehnte die Opposition geschlossen ab.

Zu Sitzungsbeginn war Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) in der Fragestunde zu Gast. Dabei verteidigte er die Steuerstundungen während der Coronapandemie für die inzwischen insolvente Möbelkette Kika/Leiner. Die gesetzliche Basis dafür sei einstimmig und damit auch von der FPÖ beschlossen worden, sagte er auf eine Frage von deren Generalsekretär Christian Hafenecker. Kika/Leiner sei gleich behandelt worden wie vergleichbare Einzelhandelsgruppen.

Krisensicherheitsgesetz beschlossen

Bereits am Donnerstag hat der Nationalrat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne das neue Krisensicherheitsgesetz beschlossen. Vorausgegangen waren heftige Proteste der Opposition, die sich auch in der Plenardebatte niederschlugen. Von einem "durchgefallenen Gesetz", "Murks" und einem "Schurkenstück der Bundesregierung" war die Rede. Weil sich keine Zweidrittelmehrheit abzeichnete, wurde das Gesetz ohne zunächst geplanter Verfassungsbestimmungen beschlossen.