Nach Bundeskanzler Karl Nehammer ist heute Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) zu einer zweitägigen Erkundungsmission nach Dänemark aufgebrochen. Ein Ziel: Das dänische Modell der Sozialleistungen genauer daraufhin zu prüfen, was davon in Österreich umsetzbar wäre. In Dänemark bekommen nur jene Menschen die Sozialhilfe in voller Höhe, die zumindest neun der vergangenen zehn Jahren im Land waren und mindestens zweieinhalb Jahre gearbeitet haben. Wer das nicht erfüllt, bekommt weniger staatliche Unterstützung.

Nehammer hatte in seiner Zukunftsrede davon geschwärmt, in der ÖVP taucht die Idee seit Jahren regelmäßig auf. Am Dienstag ließ sich Raab das System von den zuständigen Experten in Dänemark im Detail erklären. "Ich bin überzeugt, dass Österreich auch deshalb das Hauptzielland von Asylsuchenden ist, weil der Zugang zu Sozialleistungen so einfach ist", sagt sie.

Föderale Tücken

Allerdings gibt es Zweifel, ob ein ähnliches Modell wie in Dänemark in Österreich rechtlich zulässig wäre. "Wir suchen nach Wegen, wie ein Gesetz ausschauen könnte, damit es sowohl mit unserer Verfassung als auch mit EU-Recht konform ist", sagt Raab. Ein ähnlicher Vorstoß in Niederösterreich war vom VfGH gekippt worden: "Man müsste die sachliche Begründung detaillierter formulieren als damals", sagt ein Experte aus dem Integrationsministerium.

Die Idee: Über die Grundsatzgesetzgebung könnte der Bund auch Aufenthaltsdauer und Arbeitsmarktintegration im Sozialhilfegesetz festschreiben. Dazu würde eine einfache Mehrheit im Parlament reichen. Bei der Umsetzung wäre der Bund aber auf die Länder angewiesen, die das Sozialhilfegesetz ausführen. Und dabei hapert es schon ohne umstrittene Kürzungen: Tirol, Wien und das Burgenland haben das Sozialhilfegesetz bisher nicht ausgeführt.

Ein Problem, das die dänische Regierung nicht hat: Der Föderalismus dort ist weit nicht so stark entwickelt wie in Österreich.