Ein Rechtsradikaler hatte 2021 einen Anschlag auf das Volksstimmefest der KPÖ im Wiener Prater geplant. Das wurde erst kürzlich publik, die KPÖ hingegen nicht informiert. "Wir finden es befremdlich", so ein KP-Sprecher. Und die Kritik hält an: Es sei "irritierend", dass die KP nicht gewarnt worden sei, sagte Grünen-Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr zur "Tiroler Tageszeitung". Bei einem geplanten islamistischen Anschlag wäre wohl anders gehandelt worden, vermutet Bürstmayr. "Da hätte es Pressekonferenzen sonder Zahl gegeben", so seine Kritik am Innenministerium.

Nun erwägen die Grünen eine parlamentarische Anfrage an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). "Man hätte mit dem Veranstalter ein gutes Sicherheitskonzept entwickeln können", so Bürstmayr weiter.  "Der Mann war ja nicht frei schwebend, sondern in der rechtsextremen Szene verankert."

"Selbstgebaute Sprengkörper"

Tatsächlich sind bei einer Razzia "zahlreiche Waffen, NS-Devotionalien sowie Sprengmittel" sichergestellt worden sein. Der Verdächtige, der in der Szene seit vielen Jahren einschlägig bekannt sein soll, soll auch bereits "erfolgreiche Sprengübungen mit selbstgebauten Sprengkörpern" durchgeführt haben. Auf einer "Feindesliste" fand sich aber nicht allein die KPÖ, wie der "Falter" berichtet hat.

"Bloße Diskontinuitäten"

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) rechtfertigte ihr Vorgehen damit, dass die als Alleingänger handelnde Person sofort inhaftiert worden sei und daher keine Gefahr mehr dargestellt habe. "Die Polizei tritt nicht an Zielgruppen heran, wenn die Informationsweitergabe keinen sicherheitspolizeilichen Mehrwert erkennen lässt und bloße Diskontinuitäten und Störungen des öffentlichen Lebens hervorrufen würde", hieß es in einer Stellungnahme. Der Mann wurde inzwischen, auch wegen anderer Delikte, zu einer Haftstrafe verurteilt.

Schutzmaßnahmen

Das Innenministerium wiederum erklärte im ORF, der Mann sei nach einer Hausdurchsuchung im Sommer 2021 in U-Haft genommen und nach den Tatbeständen gemäß Verbotsgesetz und Paragraf 283 StGB (Verhetzung) rechtskräftig verurteilt worden. Die Person hätte alleine agiert und durch die Haft habe keine weitere unmittelbare Gefährdung der Veranstaltung mehr bestanden.

Trotzdem habe die Polizei entsprechende erweiterte Schutzmaßnahmen für die Veranstaltung vorgenommen. Publik wurde das alles erst nach der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes 2022.