Herbert Kickl ist mit einer Klage auch in zweiter Instanz gescheitert. Der FPÖ-Chef wollte es sich nicht gefallen lassen, dass der ÖVP-nahe PR-Berater Wolfgang Rosam das Gerücht verbreitet hatte, Kickl habe sich heimlich gegen das Coronavirus impfen lassen: "Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft", hatte Rosam im Herbst 2021 beim Sender oe24.at ein Gerücht wiederholt.
Kickl konterte darauf mit einem öffentlich präsentierten negativen Antikörpertest – und der Klage wegen ehrenrühriger und kreditschädigender Aussagen. Im Juli 2022 wies das Handelsgericht Wien das Begehren Kickls auf Unterlassung und Widerruf ab. Nun verlor der FPÖ-Chef auch vor dem Oberlandesgericht Wien und muss Rosam die Verfahrenskosten von 2354 Euro ersetzen. Die FPÖ prüft eine außerordentliche Revision vor dem Obersten Gerichtshof.
Bereits in der vergangenen Woche bestätigte das Oberlandesgericht unter der Leitung von Richter Fritz Iby das Urteil der ersten Instanz, gab somit Rosam recht und wies Kickls Klage ab, berichtete der "Falter" am Montag. "Im Hinblick auf das zum damaligen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit gegebene große Interesse an der Haltung von Politikern zum Thema 'Covid-19-Impfung' lag ein berechtigtes Interesse an der inkriminierten Äußerung vor", heißt es in der Entscheidung vom 28. März. Außerdem habe Rosam das Gerücht nicht selbst in die Welt gesetzt und sich auch davon distanziert.