Bei den Boulevardblättern "Österreich", "Heute" und "Kronen Zeitung" vermutet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) rechtswidrige Absprachen: Im Gegenzug für positive Berichterstattung soll das Finanzministerium etliche Mengen an Steuergeld in der Form von Inseraten für die Boulevardmedien lockergemacht haben. Abgesehen vom früheren Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, bestreiten die Beschuldigten die Vorwürfe.

Doch die WKStA will nun offenbar prüfen, ob es derartige Absprachen auch abseits dieser Medien gab. Laut "Standard" bitten die Korruptionsjäger "um raschest mögliche Übermittlung" sämtlicher elektronischer Akten der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit von 2015 bis 2022. Die Behörde will sich einen Überblick "über die gesamte Praxis der Vergabe von entgeltlichen Veröffentlichungen verschaffen, um Auffälligkeiten festmachen zu können".

Immerhin habe sie als Staatsanwaltschaft die neuen inkriminierten Vorgänge entdeckt. Die Interne Revision des Ministeriums hatte sich nur auf das "Beinschab-Österreich-Tool" konzentriert – und dabei mögliche Absprachen mit den Herausgebern von "Heute" und "Krone" offenbar übersehen. Die Verdachtslage erstrecke sich "auf eine Vielzahl von Schaltungen", und zwar "auch in anderen Medien", schreibt die WKStA laut "Standard" im Amtshilfeersuchen vom 28. März.

Auch Justizministerium soll Auskunft geben

"Seit Beginn der Ermittlungen" arbeite das Finanzministerium "intensiv mit der WKStA zusammen", heißt es auf Anfrage aus dem Finanzministerium. So habe man etwa durch den Bericht der Internen Revision "eine Vielzahl an Daten zur Verfügung gestellt". Das aktuelle Amtshilfeersuchen werde nun geprüft "bzw. die angeforderten Daten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten konsolidiert".

Auch das Justizministerium soll der WKStA Auskunft erteilen. Dabei geht es laut "Standard" um die "Aufklärung der legistischen Prozesse" rund um die geplante Novelle zum Privatstiftungsgesetz, für die sich "Heute"-Verlegerin Eva Dichand starkgemacht hatte. Das Justizministerium soll entsprechende E-Mails vor Löschung sichern, bekannt geben, wer mit der Angelegenheit befasst war, und sämtliche elektronische Akten übermitteln.