Mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts reagiert die Politik auf einen aktuellen Fall: Die unfassbare Sicherstellung von zigtausenden Bildern und Videos von sexuell missbrauchten Kindern auf den Festplatten des Schauspielers Florian Teichtmeister. Das Argument, er sei nur ein „passiver Nutzer“, war von Anfang an zynisch: erst die Nachfrage schafft den Markt, der zur Produktion dieser Aufnahmen führt. Dass künftig der Besitz von Bildmaterial mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft wird, ist gut und richtig.